Kurz ein kleiner Trick um mehr Elterngeld zu bekommen - oder ist es vielleicht doch nicht ganz so einfach?
Beim sogenannten „Elterngeld-Trick“ macht man sich vor der Geburt des Kindes selbstständig, um einen anderen Bemessungszeitraum zu erreichen.
Dabei ist es egal, ob es sich um den Hauptjob oder nur um ein Nebenerwerb handelt.
Der „Elterngeld-Trick“ kann aber auch total nach hinten los gehen! Denn studiert man beispielsweise im neuen Bemessungszeitraum noch oder hat aus anderen Gründen kein Geld verdient, landet man beim Mindestelterngeld von 300,- € pro Monat.
Bei vielen lohnt sich der Elterngeld-Trick beim zweiten Kind. Aber auch da nicht immer - es ist kein Garant für mehr Elterngeld!
Schnell liegt kein Ausklammerungs- und Verschiebetatbestand mehr vor und es wird ein Jahr zwischen den beiden Kindern ohne Verdienst oder Teilzeitverdienst herangezogen, um das Elterngeld für das Geschwisterkind zu berechnen.
Vielleicht merkt man es etwas - ich bin kein Fan vom „Elterngeld-Trick“. Denn eines möchte ich jedem ans Herz legen: niemand sollte sich einfach planlos selbstständig machen, nur weil man mal gehört hat, dass man damit ein höheres Elterngeld bekommen kann. Dem ist pauschal nicht so und zu einer Selbstständigkeit gehört viel Verantwortung.
Doch wenn man sich schon zufällig zwischen den Kindern umorientiert hat oder vielleicht sowieso etwas hat, mit dem man sich schon immer selbstständig machen wollte, dann kann vermutlich genau jetzt, zwischen den Kindern, der richtige Zeitpunkt sein.
Mein Team und ich unterstützen hier gerne und ermitteln den korrekten Bemessungszeitraum.
